In Schleswig-Holstein ist die Gemeindevertretung das oberste beschlussfassende Organ einer Gemeinde auf kommunaler Ebene. Sie wird in den Gemeinden Schleswig-Holsteins gebildet, um die Interessen der Bürger*innen zu vertreten und kommunale Angelegenheiten zu regeln.
Die Gemeindevertretung ist das Hauptorgan der kommunalen Selbstverwaltung. Hauptorgan bedeutet: Die Gemeindevertretung hat das letzte Wort.
Die Gemeindevertretung setzt sich aus den gewählten Vertretern der Parteien und Wählergemeinschaften zusammen, die von den Bürger*innen für 5 Jahre gewählt wurden. Die Anzahl der Sitze hängt von der Größe der Gemeinde ab. Aktuell besteht die Gemeindevertretung Mittelangeln aus 24 Mitgliedern. In den 24 Sitzen sind auch Überhangmandate enthalten.
Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte auch häufig einen Bürgermeister*in, ihre/seine Stellvertreter und den Bürgervorsteher*in und seine Vertreter. Mittelangeln hat eine/n hauptamtliche/n Bürgermeister*in, die direkt von den Bürger*innen gewählt wird.
Die Aufgaben der Gemeindevertretung umfassen u. a. die Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde, die Festlegung von kommunalen Satzungen und Verordnungen, die Entscheidung über Bauvorhaben und die Organisation der Gemeindeverwaltung.
Es kann sich jeder wählen lassen, der auch wahlberechtigt ist. Die meisten Gemeindevertreter*innen gehören einer Partei oder – wie wir – einer Freien Wählergemeinschaft an. Aber es gibt natürlich auch parteilose Gemeindevertreter*innen.